ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der netralis IT solutions UG (haftungsbeschränkt), Bremen Stand: 23.03.2026 § 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der netralis IT solutions UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend "Auftragnehmer") gegenüber ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. (2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. (3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. § 2 Angebot und Vertragsschluss (1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. (2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Leistungserbringung zustande. (3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. § 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen (1) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind Angebot und Auftragsbestätigung einschließlich Anlagen. (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen. (3) Änderungswünsche des Auftraggebers werden geprüft und bei Umsetzbarkeit als Nachtragsangebot vereinbart. § 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber stellt alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereit. (2) Der Auftraggeber sorgt für eine geeignete Arbeitsumgebung und notwendige Ansprechpartner. (3) Der Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherungen nach dem Stand der Technik verantwortlich. (4) Bei fehlender Mitwirkung kann zusätzlicher Aufwand gesondert berechnet werden. § 5 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. (2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. (3) Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen berechnet werden. § 6 Leistungszeit und Verzug (1) Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. (2) Die Einhaltung setzt die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus. (3) Bei höherer Gewalt oder Verzögerungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers verlängern sich Fristen angemessen. § 7 Abnahme (bei Werkleistungen) (1) Werkleistungen bedürfen der Abnahme. (2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht fristgerecht verweigert wird oder die Leistung vorbehaltlos genutzt wird. § 8 Gewährleistung (1) Bei berechtigten Mängeln besteht zunächst ein Recht auf Nacherfüllung. (2) Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich ein Jahr ab Leistungserbringung bzw. Abnahme. § 9 Haftung (1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. § 10 Nutzungsrechte (1) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. (2) Weitergehende Nutzungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung. § 11 Geheimhaltung Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort. § 12 Datenschutz Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG. Bei Auftragsverarbeitung wird eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. § 13 Schlussbestimmungen (1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Gerichtsstand ist Bremen, soweit gesetzlich zulässig. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. --- ENGLISH TRANSLATION (FOR INFORMATION PURPOSES) This English version is provided for convenience only. In case of conflict, the German version prevails unless otherwise agreed in writing. GENERAL TERMS AND CONDITIONS (GTC) of netralis IT solutions UG (limited liability), Bremen Version date: 2026-03-23 1) Scope These GTC apply to all contracts, deliveries and services of netralis IT solutions UG toward business customers. They do not apply to consumers under Sec. 13 BGB. 2) Offers and contract conclusion Offers are non-binding unless explicitly marked as binding. A contract is concluded by written order confirmation or by performance of services. 3) Scope of services and changes The agreed offer and order confirmation define the scope of services. Change requests are handled through addenda. Subcontractors may be used. 4) Customer cooperation The customer must provide all necessary information, access and contacts in due time, and remains responsible for regular backups. 5) Prices and payment terms Agreed prices apply plus statutory VAT. Unless otherwise agreed, invoices are due within 14 days without deduction. 6) Deadlines and delay Deadlines are binding only if expressly confirmed in writing and require timely customer cooperation. 7) Acceptance (work contracts) Work results are subject to acceptance. Acceptance is deemed granted if not refused in due time or if services are used without reservation. 8) Warranty In case of justified defects, subsequent performance applies first. The warranty period is generally one year from completion/acceptance. 9) Liability Unlimited liability applies in cases of intent, gross negligence and injury to life, body or health. Otherwise, liability is limited to foreseeable typical damages. 10) Rights of use The customer receives a simple, non-exclusive right of use for the contractual purpose. 11) Confidentiality Both parties keep confidential information secret during and after the contractual relationship. 12) Data protection Both parties comply with GDPR and applicable data protection law. Data processing agreements are concluded where required. 13) Final provisions German law applies, excluding CISG. Place of jurisdiction is Bremen where legally permissible.